Wanderberechtigung

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Die Wanderberechtigung war eine offizielle Erlaubnis der aphilischen Behörden, sich unbeschränkt auf Terra zu bewegen.

Beschreibung

Die aphilischen Behörden erwarteten aus Effizienzgründen, dass Aphiliker sich dort aufzuhalten hatten, wo sie arbeiteten (so genannter »Heimatbezirk«). Reisen aus persönlichen Gründen machten jemanden sofort verdächtig, kein Aphiliker zu sein. Sollte eine Tätigkeit doch Reisen notwendig machen, erhielt man die Wanderberechtigung, die über den PIK von den Aufsichtbehörden abgerufen werden konnte. (PR 749) Die Wanderberechtigten waren in der Hauptsache minderbemittelte Leute, die die Ghettos Terras bewohnten und keinen wesentlichen Beitrag zur Produktivität der Gesellschaft leisteten. (PR 734, S. 49)

Quelle

PR 749